ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Auszüge aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen und die Sie mit Ihrer Buchung, Reservierung anerkennen.

1  Abschluss des Vertrages

1.1 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Lieferungen, Reservierungen, Tickets, Restaurantbuchungen (zum Beispiel Lunchbuffet) und Leistungen bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden.

1.2 Ist der Besteller/der Anmeldende Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen/Teilnehmern.

1.3 Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltern sollen Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft dem Brauereigasthof Ziegenmühle zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat dem Brauereigasthof Ziegenmühle die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung mit bis zu 50 Teilnehmern spätestens 5 Arbeitstage vor dem Termin mitzuteilen, bei Veranstaltungen ab 50 Personen 10 Arbeitstage vorher. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden bis zu max. 5% vom Brauereigasthof Ziegenmühle akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet. Über weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Brauereigasthof Ziegenmühle. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

1.4 Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für den Brauereigasthof Ziegenmühle dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.

2  An- und Abreise

2.1 Pension
Bezug und Rückgabe der Pension-Zimmer ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check-In time) nicht vor 16.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe (Check out time) bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Haustiere sind generell in den  Pensionszimmern nicht erlaubt (siehe Punkt 7. 1. weiter unten). Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 18.00 Uhr am Vortage der Abreise mitzuteilen. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

2.2 Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann der Brauereigasthof Ziegenmühle über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

3  Leistungen, Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit im Prospekt nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis (bei Zimmer-reservierungen): Beherbergung, gebuchte Verpflegung und Mehrwertsteuer.

3.2 Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

3.3 Verbindlichkeit von Angeboten

3.3.1 Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich  Umsatzsteuer (MwSt.)
3.3.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung vier Monate, so behält sich der Brauereigasthof Ziegenmühle das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
3.3.3 Werden Kinderermäßigungen vereinbart, so gilt für die Unterbringung, falls nicht anders ausgeschrieben oder vereinbart, folgendes: Kinder in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes werden im Doppelzimmer untergebracht, in Begleitung von zwei Gästen im Mehrbettzimmer.

4  Zahlung

4.1 Vorauszahlungen

4.1.1 Für die Reservierung kann die Vorauszahlung eines Betrages in der Hälfte der Kosten verlangt werden.

4.1.2 Werden vom Brauereigasthof Ziegenmühle erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminabgabe – spätestens 90 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Brauereigasthof Ziegenmühle unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

4.2 Brauereigasthof Ziegenmühle-Rechnungen sind bei Vorlage fällig und sind in der Währung des betreffenden Landes oder in ausländischer Währung zum Tageskurs zu bezahlen

4.3 Ein Zahlungsverzug berechtigt den Brauereigasthof Ziegenmühle zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen; darüber hinaus ist der Brauereigasthof Ziegenmühle zur Berechnung des dabei entstehenden Ausfallschaden in gleicher Weise berechtigt, als wenn dieser Rücktritt vom Gast erklärt worden wäre. Soweit nicht ohnehin Vorauszahlungen zu leisten sind, werden alle Forderungen des Brauereigasthofs Ziegenmühle bei der Abreise des Gastes fällig und sind im Brauereigasthof Ziegenmühle zu erfüllen. Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtungen bleibt daher der Sitz des Brauereigasthofs Ziegenmühle auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert und/oder auf Grund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarung erst später fällig wird.

4.3.1 Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

5  Rücktritt durch den Gast/Besteller

5.1 Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.

5.1.1 Logis (bis zu 14 Personen – Individualgast): Für Pensionszimmerbuchungen: Ein Rücktritt ist bis zum 22. Tag vor Ankunft im reservierten Pensionszimmer möglich. Bei Rücktritt zwischen dem 21. und 15. Tag vor dem Anreisetermin werden 50% auf den Zimmerpreis berechnet. Bei Rücktritt zwischen dem 14. und 4. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir Ihnen 70% des Zimmerpreises. Bei Rücktritt ab 3. Tag vor dem Anreisetag berechnen wir Ihnen 100 % vom Zimmerpreis.

5.1.2 Restaurantreservierungen mit bestellter Leistungen
Stornierung bis 10 Tage vor Reservierungstermin kostenfrei. Ab 10 Tage vor Reservierungstermin erheben wir eine Stornierungsgebühr von 100% der bestellten Leistungen.
Feiertags ist eine Stornierung der bestellen Leistungen bis 4 Wochen vor Reservierungstermin kostenfrei. Ab 27 Tage vor Reservierungstermin erheben wir eine Stornierungsgebühr von 100% der bestellten Leistungen.

5.2 Ausschluss Dritter die Übertragung von Ansprüchen und Rechten aus den mit dem Brauereigasthof Ziegenmühle getroffenen Vereinbarungen ist nur bei vorheriger Einwilligung des Brauereigasthofs Ziegenmühle wirksam.

5.3 Rücktritt durch den Brauereigasthof Ziegenmühle

5.3.1 Der Brauereigasthof Ziegenmühle ist berechtigt, von seinen Gästen die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern.

5.3.2 Der Gast ist verpflichtet, einer solchen Forderung zu entsprechen. Jede Verletzung der guten Sitten durch Gäste berechtigt den Brauereigasthof Ziegenmühle zur sofortigen Lösung des Vertragsverhältnisses. Eine Vertragsaufhebung ist weiter zulässig, wenn ein Gast ansteckend krank ist.

6  Haftung

6.1 Die Vertragspartner des Brauereigasthofes Ziegenmühle bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Brauereigasthof Ziegenmühle in vollem Umfange für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Der Brauereigasthof Ziegenmühle kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

6.2 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt den Brauereigasthof Ziegenmühle zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

6.3 Wird der Brauereigasthof Ziegenmühle durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Brauereigasthof Ziegenmühle dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

6.4 Der Brauereigasthof Ziegenmühle haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 10fache des Zimmerpreises, maximal € 690,00). Die Haftung des Brauereigasthofes Ziegenmühle ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gem. §701 BGB nur bis zum Betrag von € 750,00 gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.

6.5 Soweit der Brauereigasthof Ziegenmühle für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt den Brauereigasthof Ziegenmühle von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

6.6 Wir haften für:

6.6.1 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

6.6.2 die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen im Brauereigasthof Ziegenmühle

6.7 Wir haften nicht für die Leistungen der durch uns vermittelten Fremdleistungen/Veranstalter

6.8 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.

6.9 Gewährleistung

6.9.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und pensionsüblich erbracht, so kann der Gast/Veranstalter Nachbesserung verlangen.

6.9.2 Der Gast/Veranstalter kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden.

6.9.3 Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schaden gering zu halten. Der Gast/Veranstalter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Brauereigasthof Ziegenmühle mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

7  Besondere Hinweise

7.1 Tiere dürfen von den Gästen nicht in die Pension mitgebracht werden. In öffentliche Räume wie Restaurant, Brauerei, Brauereiempore, Frühstücksraum Kaminzimmer etc. dürfen Tiere nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsleitung mitgenommen werden.

7.2 Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.

7.3 Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage nachgesandt. Der Brauereigasthof Ziegenmühle verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

7.4 Für die Gäste bestimmte Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Brauereigasthof Ziegenmühle übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die  Nachsendung (kostenpflichtig) derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

8  Allgemeines

8.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

8.2 Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Geschäftsführer schriftlich bestätigt worden sind.

8.3 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts Jena, vereinbart.

8.4 Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.

9  WiFi Benutzung

9.1 Vertragspartner
Vertrags-Partner ist die Firma Ziegenmühle GmbH in 07629 Schleifreisen, Dorfstraße 111 und der Gast.

9.2 Gegenstand der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Verbindung. Durch die Benutzung des WiFi wird dem Gast der kostenfreie kabellose Zugang zum Internet ermöglicht.

9.2.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Gast kommt mit der Eingabe des Benutzernamens und des Passwortes zustande, gleichzeitig akzeptiert der Gast damit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.3 Leistungen des Betreibers

9.3.1 Internetzugang
Aus technischen Gründen kann keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit garantiert werden, da diese auch von der Anzahl der Nutzer abhängig ist.

9.3.3 Zugangsdaten und Gültigkeit der Zugangsdaten
Zur Authentifizierung muss der Kunde im Anmeldefenster einen Benutzernamen und ein Passwort (im nachfolgenden als Ticket bezeichnet) angeben. Das zeitbasierte Ticket erhält der Kunde auf Nachfrage beim Betreiber.

9.3.4 Datensicherheit
Die drahtlose Verbindung zwischen dem WiFi und dem Endgerät des Kunden erfolgt unverschlüsselt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen sich Zugriff auf die übertragenden Daten verschaffen. Der Kunde ist selbst für eine Verschlüsselung (z.B. https, VPN) der Daten zuständig.

9.4 Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet nicht für Schäden die durch die Benutzung des WiFi entstehen können. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich.

9.5 Pflichten des Kunden

9.5.1 Weitergabe der Ticketdaten
Eine Weitergabe der Ticketdaten und Nutzung der Ticketdaten durch Dritte ist nicht gestattet. Beim Versuch der Weitergabe kann das Ticket vom Betreiber deaktiviert werden.

9.5.2 Missbräuchliche Nutzung des WiFi
Eine missbräuchliche Nutzung des WiFi ist untersagt, insbesondere
– die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten
– die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken
– der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze
– der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spam)
– Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des WiFi-Server, des WiFi-Netzes oder anderer Netze führen oder führen können. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber dem Betreiber auf Schadenersatz.

9.6 Verantwortlichkeit für den Inhalt der Internetabrufe
Der Kunde selbst ist für die Inhalte die er über den WiFi aus dem Internet abruft oder bereitstellt selbst verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Betreiber erfolgt nicht.

9.7 Sonstiges
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertrag Partner gilt deutsches Recht.

Stand 01.09.2023

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